In einem Sonderprivatauszug online beantragen sind alle Urteile, die ein Berufsverbot, Tätigkeitsverbot oder Rayonverbot enthalten, aufgelistet, sofern das Verbot zum Schutz von Jugendlichen bzw. Kinder oder anderen schutzbedürftigen Personen erlassen wurde.
Sonderprivatauszug online beantragen – Für wen ist es gedacht?

Jeder Arbeitgeber, der berufliche oder organisierte außerberufliche Tätigkeiten mit schutzbedürftigen Personen oder Minderjährigen anbietet, kann von seinen Angestellten einen solchen Sonderprivatauszug verlangen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass minderjährige oder anders schutzbedürftige Personen vor einschlägig vorbestraften Personen geschützt werden.
Beispiele für solche betroffenen Tätigkeiten sind unter anderem: Trainer in einem Sportverein für Kindern, Betreuer von Kindertagesstätten, Grundschullehrer, Pflegekräfte in einem Behindertenheim bzw. Altenheim, Freiwilligenarbeit mit Minderjährigen oder mit anders schutzbedürftigen Personen.
Wer kann den Sonderauszug (online) beantragen?
Für die Bestellung des Sonderprivatauszuges ist eine schriftliche und handschriftlich unterzeichnete Bestätigung des Arbeitgebers erforderlich. Dieses Formular kann man Online generieren. Die Kosten für den Sonderprivatauszug betragen 20 Schweizer Franken. Erhältlich ist er im traditionellen Papierauszug auf speziellem Papier oder als elektronischer digital unterschriebener Auszug im PDF-Format. Zudem ist eine Bestätigung des Arbeitgebers erforderlich.
Wie muss man vorgehen, um zu dem Sonderprivatauszug zu kommen?
Man kann den Sonderprivatauszug online beantragen. Für diesen Zweck folgt man den Angaben im Internet-Bestellassistent und gibt den Code der Bestätigung des Arbeitgebers ein. Anschließend werden die Daten in den Feldern ausgefüllt und eine gewünschte Zahlvariante gewählt. Im Anschluss muss das Formular ausgedruckt werden und zusammen mit der Bestätigung und einer Kopie des Ausweises eingesendet. Mit der Identitätsfeststellung wird sichergestellt, dass niemand anders den Sonderprivatauszug erhalten kann. Darüber hinaus wird stichprobenartig die Bestätigung des Arbeitgebers überprüft, ob die Berechtigung zur Ausstellung vorhanden ist.