führungszeugnis online beantragen

Wenn man zum Beispiel einen neuen Job antritt, wird hier oftmals ein aktuelles Führungszeugnis benötigt. Mittlerweile ist es möglich das Führungszeugnis online beantragen. Ein persönliches Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist heutzutage glücklicherweise nicht mehr zwingend notwendig. Online gibt es viele Wegweiser, welche einem aufzeigen, wie es möglich ist, dieses Dokument bequem von zu Hause aus anzufordern.

Offiziell gibt es vier verschiedene Führungszeugnisse, welche sich alle bequem online bestellen lassen. Das Privatführungszeugnis kann für private Zwecke, sowie den privaten Arbeitgeber verwendet werden. Das Behördenführungszeugnis dient behördlichen Zwecken und enthält neben strafgerichtlichen Urteilen auch verwaltungsbehördliche Entscheidungen.

führungszeugnis online beantragen

Das erweiterte Führungszeugnis wird für Personen ausgestellt, welche im Kinder- und Jugendbereich tätig sind. Hierfür muss eine schriftliche Bestätigung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis benötigt, dem Amt vorgelegt werden. Das erweiterte Führungszeugnis für Bewohner eines anderen Mitgliedstaates der EU enthält Straftaten, die im Herkunftsland begangen wurden.

Eine Beantragung des Führungszeugnisses ist grundsätzlich ab dem 14. Lebensjahr möglich. Für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren beantragt der gesetzliche Vertreter ein Führungszeugnis. Auch bei einer geschäftsunfähigen Person wird das Führungszeugnis durch den gesetzlichen Vertreter beantragt. Das Führungszeugnis kann zudem in Deutschland ausschließlich in der deutschen Sprache angefordert werden.

Um das Führungszeugnis online zu beantragen werden im ersten Schritt die persönlichen Informationen, wie zum Beispiel der Name und die Adresse, zu der Person eingegeben, für die das Führungszeugnis beantragt wird. Im Anschluss wird die gewünschte Zahlungsart ausgewählt und das Führungszeugnis kann im Anschluss auch schon kostenpflichtig bestellt werden. Für die Ausstellung und den Versand des Führungszeugnisses werden einmalig 13.- Euro fällig.